DJK Ruhrwacht beschließt Gastpaddlerordnung zum 03.12.2024
Gastpaddlerordnung gültig ab 03.12.2024
Gastpaddler-Aufnahmeantrag gültig ab 03.12.2024
Gastpaddlerordnug der DJK Ruhrwacht e. V.
1. Was ist ein Gastpaddler bei der DJK Ruhrwacht?
Gastpaddler ist ein Sportler, der in einer Saison für die DJK Ruhrwacht aktiv sein möchte, aber in einem anderen Kanuverein, der Mitglied im Landeskanu-Verband NRW ist, eine Mitgliedschaft besitzt und dort auch verbleibt. Ausgenommen sind bestehende Vereins-Kooperationen. (Ausnahmen beschließt der Vorstand!)
2. Aufnahmebedingung des Gastpaddlers
Der Gastpaddler ist kein Mitglied der DJK Ruhrwacht e. V. Der Gastpaddler wird im Gastpaddlerverzeichnis geführt. Der Gastpaddler muss für die Aufnahme in das Gastpaddlerverzeichnis einen Aufnahmeantrag „Aufnahmeantrag Gastpaddlerverzeichnis DJK Ruhrwacht e.V.“ unterschreiben. Die Gastpaddlerordnung (in der jeweils gültigen Fassung) erkennt der Gastpaddler an. Der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem anderen Kanuverein ist schriftlich zu erbringen.
3. Beitrag Gastpaddler
Die jährliche Pauschale für Gastpaddler beträgt 75,00 Euro. Die Zahlung der Pauschale wird jährlich mittels der erteilten Einzugsermächtigung durch die DJK Ruhrwacht e. V. im ersten Halbjahr eines Jahres vorgenommen,
im Eintrittsjahr zum nächst möglichen Zeitpunkt.
4. Kündigung aus dem Gastpaddlerverzeichnis
Die Kündigung aus dem Gastpaddlerverzeichnis ist schriftlich oder per E-Mail mit digitaler Unterschrift an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten (30.09) gültig. Andernfalls verlängert sich der Verbleib im Gastpaddlerverzeichnis um ein Jahr zu den aktuellen Beitragsbedingungen eines Gastpaddlers.
5. Welche Rechte hat der Gastpaddler bei der Mitgliederversammlung der DJK Ruhrwacht e.V.?
Der Gastpaddler hat kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung, da er kein Vereinsmitglied ist.
6. Versicherungsschutz des Gastpaddlers
Der Gastpaddler ist über seinen Heimatverein versichert. Verbandsbeiträge sind vom Heimatverein für den Sportler an den jeweiligen Verband zu entrichten.
7. Datenschutz / Ethikcode
Der Gastpaddler verpflichtet sich die Datenschutzordnung und den Ethikcode der DJK Ruhrwacht anzuerkennen.
8 .Anlage zum Aufnahmeantrag Einwilligung Fotoaufnahmen / Informationsblatt nach Art. 12, 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Gastpaddler hat der DJK Ruhrwacht mittels des Formblattes mitzuteilen ob er mit Fotoaufnahmen einverstanden ist. Des Weiteren hat der Gastpaddler das Informationsblatt zum Thema Auskunft über seine „Persönlichen Daten“ zu unterschreiben.
9. Änderung der Ordnung.
Diese Ordnung kann jederzeit vom Vorstand mit einer einfachen Mehrheit geändert werden.
Diese Ordnung tritt am 03.12.2024 in Kraft.
Mülheim, den 03.12.2024